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Für die Berufsgruppe der Ärzte haben wir durch unsere intensive Praxiserfahrung ein besonderes Ohr, um deren Anliegen einer positiven Lösung zuzuführen.

Lesen Sie hier einige Spezialtipps für Ärzte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Die gewissenhafte Führung der Bücher hinsichtlich der laufenden Geschäftsfälle stellt die Basis für jeden Jahresabschluss dar. Je gefestigter das Fundament, desto leichter kann man darauf aufbauend weiterarbeiten und die Bilanz erstellen.

































Ein professioneller Auftritt eines Unternehmens gegenüber den Kunden ist für viele bereits zur Selbstverständlichkeit geworden. Auch den eigenen Mitarbeitern sollten Unternehmer mit diesem Verständnis begegnen. Wir besorgen für Sie Monat für Monat alle erforderlichen Lohn- bzw Gehaltsabrechnungen und sorgen für einen einwandfreien Auftritt des Unternehmers gegenüber seinen „internen Kunden“, den Mitarbeitern. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle Meldepflichten, die mit diesem Bereich zusammenhängen (insbesondere gegenüber den Krankenkassen).



































Gerade kleinere Betriebe und Freiberufler sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine „doppelte Buchführung“ einzurichten. Diese Gruppe der Selbständigen sollte aber nicht dem Irrtum unterliegen, dass eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung allzu einfach ist. Nehmen Sie sich Zeit für die wesentlichen Dinge – wir erledigen diese Form des Jahresabschlusses gerne für Sie und befreien Sie von unnötigem Kopfzerbrechen.




































Für die Betriebe ab einer bestimmten Größe besteht von Gesetzes wegen die Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses in Form einer Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) grundsätzlich auch einen Anhang und zusätzlich noch einen Lagebericht erstellen, um den handelsrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen.
Wir berücksichtigen bei der Bilanzierung selbstverständlich alle steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften, um allen gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Unabhängig von der Rechtsform erstellen wir für Sie einen Jahresabschluss, der den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung entspricht. Darüber hinaus erstellen wir für Sie auch die allenfalls notwendigen Unterlagen zur Einreichung beim Firmenbuchgericht.










































Selbständig Tätige müssen jährlich Steuererklärungen einreichen. Wir nehmen Ihnen diese Verpflichtung gerne ab und versuchen für Sie das bestmögliche Ergebnis zu errreichen.













































Wir übernehmen auch die kostengünstige Abwicklung von Arbeitnehmerveranlagungen. Unsere fachliche Beratung und die professionelle Erstellung der Steuererklärung lohnt sich jedenfalls auch für unselbständig Erwerbstätige.
















































Haben Sie keine Angst vor einer Betriebsprüfung! Wenn Sie uns zu Hilfe rufen, kommen wir gerne.


















































Als befugte Parteienvertreter können wir Ihnen unsere Hilfe bei Behördenangelegenheiten anbieten. Auch der Umgang mit den Behörden fällt uns als routinierte Berater leichter als manchen Steuerpflichtigen.




















































Ein altes Sprichwort besagt: „Wie man sich bettet, so liegt man!“ Bei uns liegen Sie richtig, denn wir sorgen dafür, dass Sie sich von Beginn an durch den Dschungel der gesetzlichen Bestimmungen durchkämpfen. Ersparen Sie sich jede Menge Unannehmlichkeiten und lassen Sie sich schon vor Beginn Ihrer Selbständigkeit von uns beraten.






















































„Die richtigen Dinge tun“ und „die Dinge richtig tun“ sind Garanten für den späteren Erfolg jeden Unternehmers. Als Unternehmensberater liefern wir Ihnen gerne Ratschläge, sei es im organisatorischen Bereich des Unternehmens oder im Marketingbereich – wir haben nicht nur ein Herz für Zahlen!























































Wenn Sie sonst irgendwo der Schuh drückt, können Sie auch mit diesen steuerlichen Problemen zu uns kommen. Insbesonders haben wir uns auf die Problematik rund um die Liebhaberei (im steuerlichen Sinne) spezialisiert.































Buchhandlung Dr. Klaus Hilber  

Klaus Hilber ist Herausgeber der Klientenzeitschrift SteuerBlatt, welches im Verlag Österreich erscheint. Nähere Informationen und Bestellungen unter steuerblatt.at

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