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Neue Finanzamtszuständigkeiten ab Juli 28|04|10 Bilanzierungsgrenzen erhöht 07|01|10 Angaben bei Rückzahlungsanträgen 14|10|09 Erleichterung bei Betriebsaufgaben? 12|09|09 AGH seit heute in Kraft 01|09|09 UFS: Opel Zafira kein Fiskal-LKW 13|08|09 BMF-Info zu den Kinderbetreuungskosten 03|07|09 Ab heute gibt es die Kfz-Schrottprämie 01|04|09 Regierungsvorlage - Steuerreformgesetz 2009 01|03|09 Entwurf zum Steuerreformgesetz 2009 19|01|09 Rechnungen per Fax - Vorsteuerabzug 10|12|08 USt-Protokoll 2008 -Auszug 18|11|08 Aktuelle VfGH-Entscheidungen 27|10|08 Vereinsmitarbeiter bei Zeltfesten anmelden 15|07|08 Amnestie für Pflegebetreuung läuft aus 22|06|08 Höherer Kfz-Aufwand ab Juli 02|06|08 Tickets für Euro 2008 - Steuerrecht 2008 05|05|08 Neue Meldepflicht für Schenkungen 2008 25|04|08 Wegfall Schenkungssteuer ab August 2008 21|03|08 BMF-Info zu den neuen UVA-Kennzahlen 25|02|08 | 28.04.10 Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz (AVOG 2010) ist bereits am 13. 1. im BGBl erschienen. Nun rückt das Inkraftreten (1. Juli 2010) näher und die Finanzverwaltung versendet an einige Steuerpflichtige bereits Info-Schreiben, in denen auf die geänderte Zuständigkeit hingewiesen wird. In der Tat bringt das AVOG 2010 klarere und einfache Zuständigkeitsregeln - vereinfacht wie folgt zusammen gefasst: Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ist künftig ausschließlich das Wohnsitzfinanzamt zuständig. Für Körperschaften (zB GmbH) ist das Betriebsfinanzamt zuständig. Bei Vermietungsfällen ist das Lagefinanzamt zuständig.
07.01.10 Am 30.12.2009 ist im Bundesgesetzblatt das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (BGBl I 2009/140) veröffentlicht worden. Die Bilanzierungsgrenzen (fachmännisch "Schwellenwerte" genannt) sind von 400.000 auf 700.000 bzw von 600.000 auf 1 Mio angehoben worden. Die höheren Bilanzierungsgrenzen traten mit 1.1.2010 in Kraft und sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Besonderheit: Für den Eintritt und den Entfall der Bilanzierungspflicht sind die geänderten Werte auch rückwirkend für die Jahre 2008 und 2009 anzuwenden! Durch die Anhebung der Bilanzierungsgrenzen müssten nach der neuen Rechtslage einige Unternehmen ab 2010 keine Bilanz mehr erstellen (insbesondere Unternehmen zwischen 400.000 bis 700.000 Umsatz pa sind davon betroffen). Meines Erachtens ist des aber bei einer solchen Betriebsgröße von ganz großem Vorteil, wenn künftig freiwillig weiterhin eine doppelte Buchhaltung erstellt wird, weil die Aussagekraft wesentlich besser ist als bei einer bloßen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung!
14.10.09 Aufgrund der Einführung eines einheitlichen Standards für den europäischen Zahlungsverkehr wird von der Finanzverwaltung ab 17. 11. 2009 an Stelle von Bankleitzahl und Kontonummer nur mehr BIC und IBAN verwendet!
12.09.09 Der UFS (RV/0672-L/09 v 24.7.09) hat nunmehr zum zweiten Mal entschieden, dass bei der sog Gebäudebegünstigung des § 24 Abs 6 EStG auch der Grund und Boden von der Steuerbefreiung umfasst ist.
01.09.09 Im Bereich der Sozialversicherung muss der Auftraggeber einer Bauleistung iSd UStG seit heute 20% des Werkhonorars direkt an die Sozialversicherung bezahlen (genauer an das sog Dienstleistungszentrum AGH), wenn er kein zusätzliches Haftungsrisiko in Kauf nehmen möchte. Im ASVG wurde diese Haftungsregelung eingeführt, mit der der Auftraggeber einer Bauleistung im Falle einer Insolvenz des Bauleisters oder im Falle der Uneinbringlichkeit von Rückständen zur Ausfallshaftung heran gezogen werden kann. Lediglich dann, wenn der Bauleister in der sog HFU-Liste eingetragen ist (das ist die Liste der Haftungsfreigestellten Unternehmen), gilt der Bauleister als unbedenklich und diesem kann das volle Werkhonorar - wie bisher - direkt ausbezahlt werden.
13.08.09 Im August 2008 entschied der VwGH, dass der UFS im vorgelagerten Verfahren mangelhaft gearbeitet hat. Daher musste der UFS weitere Details im Verfahren klären und neu entscheiden.
03.07.09 Das Finanzministerium hat am 24. 6. eine "ergänzende Information zum Steuerreformgesetz 2009" herausgegeben. Darin werden noch Details zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten festgesetzt.
1.4.09 Für die ersten 30.000 alten Autos, die im Zeitraum 1. April bis längstens 31. Dezember 2009 gegen ein neues Kfz ausgetauscht werden, wartet die sog Ökoprämie im Höhe von 1.500,-. Für die Autohändler bedeutet diese Umweltprämie viel Verwaltungsarbeit und der Händler muss für die Hälfte der Prämie finanziell aufkommen. Für den Autohandel bleibt zu hoffen, dass diese "Schrottprämie" ein Erfolg wird.
1.3.09 Die Regierungsvorlage enthält in einigen Punkten Änderungen gegenüber dem Entwurf. So soll zB der Kirchenbeitrag ab 2009 bis zu 200,- (bisher 100,-) absetzbar werden. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Spenden wird die Meldepflicht der Spendenempfänger erst ab 2011 eingeführt. Beim Gewinnfreibetrag sollen Gebäude und Mieterinvestitionen auch als begünstigte Investitionen angesehen werden! Das Gesetz soll in rund einem Monat im Parlament beschlossen werden.
19.01.09 Vor wenigen Tagen hat das Finanzministerium einen Entwurf für das Steuerreformgesetz 2009 vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll "die große Steuerreform 2009/2010" im März bzw April beschlossen werden. Weite Teile davon sollen rückwirkend per 1.1.2009 in Kraft treten und den österreichischen Steuerzahlern eine Entlastung bringen. Lohnabrechnungen für die ersten Monate dieses Jahres werden - nach Beschluss dieses Gesetzes - im Wege der Aufrollung an die günstigere Besteuerungssituation angepasst werden. Details zur Steuerrefom werden sich erwartungsgemäß bis zur letzten Minute der Gesetzgebung noch ändern können.
10.12.08 Das BMF hat im Rahmen des UStR-Wartungserlasses 2008 Rechnungen, die per Fax übersendet werden, bis Ende 2009 als vorsteuerabzugsberechtigende elektronische Rechnungen anerkannt. Es erfolgt eine Verlängerung dieses Status um ein Jahr.
Wie lange ist bei einem Kfz-Händler ein Vorführ-Kfz als solches zu sehen? - Antwort des BMF im Rahmen des sog USt-Protokolls 2008: Grundsätzlich müssen diese zum "alsbaldigen Verkauf" bestimmt sein. Gängige Modelle können bis zu einer Dauer von 12 Monaten noch als Vorführ-Kfz gesehen werden. Bei Kfz der Luxusklasse akzeptiert das BMF einen längeren Zeitraum von bis zu 2 Jahren, da diese generell schwerer verkäuflich sind.
27.10.08 Der Verfassungsgerichtshof (kurz: VfGH) hat im Erkenntnis B 349/08 vom 30.9.2008 den § 2 der Sachbezugsverordnung per Ende des Jahres aufgehoben, so dass die Bewertung einer Dienstwohnung mit Jahresanfang 2009 neu geregelt werden müssen. Die bisherige Regelung, wonach für die im Eigentum des Dienstgeber stehenden Dienstwohnungen sehr niedrige Quadratmeterpreise angesetzt werden, erschien dem Gerichtshof unrealistisch. Weiters hatte sich der VfGH in seiner Entscheidung G 19/08 vom 25.9.2008 mit der Steuerfreiheit von Trinkgeldern auseinander gesetzt und hat die bisherige Gesetzeslage als verfassungskonform erklärt.
15.07.08 In einer Aussendung von Anfang Juli rät die OÖ Gebietskrankenkasse Vereinen, dass bei einem Zeltfest mitarbeitende Vereinsmitglieder für die Dauer der Mithilfe für das Zeltfest anzumelden. Der Verein wird als Dienstgeber gesehen und hat laut GKK die Anmeldepflicht zu erfüllen. In diesem Schreiben wird auch angekündigt, dass bei Feststellen von Vergehen Strafen gegen den Verein verhängt werden! Bleibt für alle Vereine nur zu hoffen, dass es sich bei diesem Info-Schreiben um behördliche Gedanken handelt, die in der hochsommerlichen Hitze wieder von selbst verglühen. Wird die Mitarbeit von Vereinsmitgliedern als Dienstverhältnis angesehen, dann könnte durchaus bald die Zeltfestsaison zu Ende sein. Augenmaß seitens der Behörde ist hier gefragt!!
22.06.08 Für die bisher unangemeldete Betreuung des pflegebedürftigen Menschen im Privathaushalt können aufgrund eines Amnestiegesetzes weder Beitrags-forderungen für Betreuungstätigkeiten vor dem 1. Jänner 2008 erhoben noch Verwaltungsstrafen verhängt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Anmeldung der Betreungskraft/-kräfte bis spätestens 30. Juni 2008 erfolgt ist. Mit der Schaffung dieses Übergangszeitraums bis Ende Juni 2008 wurde somit ein verstärkter Anreiz zur Anmeldung der Betreuungskraft bei der gesetzlichen Sozialversicherung geschaffen.
02.06.08 Vergangene Woche hat der Ministerrat eine Erhöhung der Pendlerpauschalien sowie des Kilometergeldes (auf 0,42 €/km) beschlossen. Die Änderungen sollen mit 1. Juli 2008 in Kraft treten, müssen dazu aber noch im Parlament beschlossen werden.
05.05.08 Am 30. April hat das BMF einen Erlass zur steuerlichen Behandlung der Euro08-Tickets veröffentlicht. In diesem Erlass wird festgehalten, dass die Weitergabe von Tickets an Geschäftspartner grundsätzlich einen nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwand darstellt (kein Vorsteuerabzug). Etwas lockerer sieht es die Finanz für die sog "Hospitality Tickets". Diese umfassen neben der Eintrittsberechtigung zum Fußballspiel eine ausgezeichnete Verpflegung während des Spiels sowie weitere Leistungen (zB Sitzplatz der 1. Kategorie, 1 Parkplatz pro 4 Gäste, Erinnerungsgeschenk, offizielles Spielprogramm). Werden diese Hospitality Tickets von einem Unternehmer unentgeltlich an seine Geschäftspartner weitergegeben, liegen ertragsteuerlich zur Hälfte abzugsfähige Aufwendungen vor, da diese im Zusammenhang mit einem für Kunden besonders wichtigen Event stehen, dem zwar kein Event-Marketingkonzept zugrunde liegt, der aber dennoch als eine Art betrieblich veranlasster Event einzustufen ist. Dem Unternehmer steht für die erworbenen Hospitality Tickets der volle Vorsteuerabzug zu. Eine "Eigenverbrauchsbesteuerung" kommt nicht in Betracht.
25.04.08 Mit Wegfall der Schenkungssteuer soll eine neue Meldepflicht für Schenkungen eingeführt werden, damit der Fiskus über erfolgte Schenkungen informiert ist. Zur Meldepflicht soll es erst ab Überschreiten bestimmter Grenzwerte kommen. Diese Grenze beträgt unter nahen Angehörigen € 75.000,- (dabei sind alle Schenkungen der vergangenen 365 Tage zusammen zu zählen) bzw € 15.000,- unter Fremden (dabei sind alle Schenkungen der letzten fünf Jahre zu betrachten). Diese Grenzen gelten immer als personenbezogene Grenze, das heißt zB isolierte Betrachtung von Person 1 zum Beschenkten und von Person 2 zum Beschenkten). Meldungen an das Finanzamt werden innerhalb von drei Monaten ab der meldepflichtigen Schenkung durchzuführen sein. Schenkungen betreffend Grundstücke sind generell von der Meldepflicht ausgenommen und auch nicht in die Grenzwerte mit einzubeziehen. Wer diese Meldepflicht verletzt wird zum Finanzstraftäter, es sind saftige Geldstrafen vorgesehen.
21.03.08 Es ist zweifellos eine Überraschung, dass der Fiskus auf die Einhebung der Schenkungssteuer für Schenkungen ab 1.8.2008 verzichten wird. Somit fällt für Vorgänge (Erbschaften und Schenkungen) ab 1.8. keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer mehr an. Bis zu diesem Datum bleiben diese Zuwendungen allerdings noch steuerpflichtig. Für Grundstückszuwendungen bleibt ab August nur mehr die Grunderwerbsteuer aufrecht (3,5% bzw unter nahen Verwandten 2%).
25.02.08 Am 20. Feber hat das Ministerium eine neuerliche Info den den KZ 027 und 028 veröffentlicht. Darin wird verlautbart, dass unter KZ 027 "Vorsteuern für KFZ" die Vorsteuern aus Anschaffung bzw Herstellung sowie aus den laufenden Kfz-Aufwendungen anzugeben sind. Betroffen sind lediglich Kfz des Anlagevermögens. Neben PKW und LKW sind auch Wohnmobile, Anhänger und Sattel-Kfz betroffen. Von der KZ nicht umfasst sind zB Gabelstapler, Radlader, Bagger, Baumaschinen, Transportbetonmischer und Traktoren. Im Rahmen der KZ 028 "Vorsteuer für Gebäude" sind die Vorsteuern aus aktivierungspflichtigen Aufwendungen einzutragen (Anlagevermögen). Hingegen sind Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen sowie aus ertragsteuerlich bloß verteilungspflichtigen Aufwendungen nicht einzutragen. Das BMF führt diese neue Info-Pflicht selbst ad absurdum, weil eine vorgenommene Zuordnung in den laufenden UVA später in der Jahressteuererklärung korrigiert werden können ohne dass es eine Berichtigung der laufenden UVA bedarf. Fraglich bleibt der Sinn der neuen Ausweisvorschriften! Aus dem Ministerium hört man zwar, dass man für die Unternehmern zusätzliche administrative Verpflichtungen vermeiden möchte, das Gegenteil wird aber tatsächlich gefordert.
Der ESt-Richtlinien-Wartungserlass ist nunmehr auch veröffentlicht worden. Obwohl dieser Erlass vom 5.12.2007 datiert ist, wurde er erst Mitte Jänner 2008 veröffentlicht. Die USt- und der LSt-Rl-Wartungserlässe wurden bereits vor dem Jahreswechsel herausgegeben. Alle Wartungserlässe beinhalten den Einbau der letzten Gesetzesänderungen sowie einiger höchstgerichtlicher Judikate in die Richtlinienaussagen. Die ESt-Rl-Wartung beschäftigt sich zB in mehreren Punkten mit den betriebsnotwendigen Einlagen iSd § 11a EStG und auch bereits mit der Pflegebetreuung.
Gemäß LStR 2002 Rz 78 besteht Steuerfreiheit nur insoweit, als sowohl die Vorteile für die Teilnahme als auch die hierbei empfangenen Sachzuwendungen angemessen sind. Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 € jährlich (pro Kopf) steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich 186 € jährlich (pro Mitarbeiter) steuerfrei bleiben. Ist der zusätzliche Betrag von 186 € ein Freibetrag oder eine Freigrenze? Der Betrag von 186 Euro ist ein Freibetrag, bis zu dem alle in einem Kalenderjahr bei Betriebsveranstaltungen übergebenen üblichen Sachzuwendungen steuerfrei sind. Entgegen der Aussage aus dem Ministerium vor rund einem Jahr sind nunmehr zB auch Autobahnvignetten als Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter steuerfrei, weil im Frühjahr 2007 das EStG entsprechend geändert wurde.
Per Stichtag 15. November müssen alle Dienstgeber die persönlichen Gegebenheiten ihrer Mitarbeiter hinsichtlich der Einhebung der e-card-Servicegebühr für das kommende Jahr 2007 untersuchen. Die Gebühr in Höhe von 10,- muss dann im Rahmen der Lohnverrechnung eingehoben werden und an die Krankenkasse weiter geleitet werden.
Jedes Jahr mit Anfang Oktober beginnt der Lauf der Zinsen für Steuernachzahlungen aus dem Vorjahr betreffend Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Der Zinssatz beträgt derzeit 5,19 % pa. Durch das Leisten einer freiwilligen Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuernachzahlung kann die Zinsbelastung vermieden bzw vermindert werden.
Das BMF hat zum Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG 1988) im letzten Absatz der Rz 3701 der EStR die Ansicht vertreten, dass Steuerpflichtige, die betriebliche Einkünfte erzielen, ohne einen Betrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu haben, keinen Freibetrag für investierte Gewinne in Anspruch nehmen können (dies trifft zB zu auf Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände, Gesellschafter-Geschäftsführer iSd § 22 Z 2 EStG, Ärzte hinsichtlich der Sonderklassegebühren).
07.01.10 Am 30.12.2009 ist im Bundesgesetzblatt das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (BGBl I 2009/140) veröffentlicht worden. Die Bilanzierungsgrenzen (fachmännisch "Schwellenwerte" genannt) sind von 400.000 auf 700.000 bzw von 600.000 auf 1 Mio angehoben worden. Die höheren Bilanzierungsgrenzen traten mit 1.1.2010 in Kraft und sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen. Besonderheit: Für den Eintritt und den Entfall der Bilanzierungspflicht sind die geänderten Werte auch rückwirkend für die Jahre 2008 und 2009 anzuwenden! Durch die Anhebung der Bilanzierungsgrenzen müssten nach der neuen Rechtslage einige Unternehmen ab 2010 keine Bilanz mehr erstellen (insbesondere Unternehmen zwischen 400.000 bis 700.000 Umsatz pa sind davon betroffen). Meines Erachtens ist des aber bei einer solchen Betriebsgröße von ganz großem Vorteil, wenn künftig freiwillig weiterhin eine doppelte Buchhaltung erstellt wird, weil die Aussagekraft wesentlich besser ist als bei einer bloßen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung!
14.10.09 Aufgrund der Einführung eines einheitlichen Standards für den europäischen Zahlungsverkehr wird von der Finanzverwaltung ab 17. 11. 2009 an Stelle von Bankleitzahl und Kontonummer nur mehr BIC und IBAN verwendet!
12.09.09 Der UFS (RV/0672-L/09 v 24.7.09) hat nunmehr zum zweiten Mal entschieden, dass bei der sog Gebäudebegünstigung des § 24 Abs 6 EStG auch der Grund und Boden von der Steuerbefreiung umfasst ist.
01.09.09 Im Bereich der Sozialversicherung muss der Auftraggeber einer Bauleistung iSd UStG seit heute 20% des Werkhonorars direkt an die Sozialversicherung bezahlen (genauer an das sog Dienstleistungszentrum AGH), wenn er kein zusätzliches Haftungsrisiko in Kauf nehmen möchte. Im ASVG wurde diese Haftungsregelung eingeführt, mit der der Auftraggeber einer Bauleistung im Falle einer Insolvenz des Bauleisters oder im Falle der Uneinbringlichkeit von Rückständen zur Ausfallshaftung heran gezogen werden kann. Lediglich dann, wenn der Bauleister in der sog HFU-Liste eingetragen ist (das ist die Liste der Haftungsfreigestellten Unternehmen), gilt der Bauleister als unbedenklich und diesem kann das volle Werkhonorar - wie bisher - direkt ausbezahlt werden.
13.08.09 Im August 2008 entschied der VwGH, dass der UFS im vorgelagerten Verfahren mangelhaft gearbeitet hat. Daher musste der UFS weitere Details im Verfahren klären und neu entscheiden.
03.07.09 Das Finanzministerium hat am 24. 6. eine "ergänzende Information zum Steuerreformgesetz 2009" herausgegeben. Darin werden noch Details zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten festgesetzt.
1.4.09 Für die ersten 30.000 alten Autos, die im Zeitraum 1. April bis längstens 31. Dezember 2009 gegen ein neues Kfz ausgetauscht werden, wartet die sog Ökoprämie im Höhe von 1.500,-. Für die Autohändler bedeutet diese Umweltprämie viel Verwaltungsarbeit und der Händler muss für die Hälfte der Prämie finanziell aufkommen. Für den Autohandel bleibt zu hoffen, dass diese "Schrottprämie" ein Erfolg wird.
1.3.09 Die Regierungsvorlage enthält in einigen Punkten Änderungen gegenüber dem Entwurf. So soll zB der Kirchenbeitrag ab 2009 bis zu 200,- (bisher 100,-) absetzbar werden. Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Spenden wird die Meldepflicht der Spendenempfänger erst ab 2011 eingeführt. Beim Gewinnfreibetrag sollen Gebäude und Mieterinvestitionen auch als begünstigte Investitionen angesehen werden! Das Gesetz soll in rund einem Monat im Parlament beschlossen werden.
19.01.09 Vor wenigen Tagen hat das Finanzministerium einen Entwurf für das Steuerreformgesetz 2009 vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll "die große Steuerreform 2009/2010" im März bzw April beschlossen werden. Weite Teile davon sollen rückwirkend per 1.1.2009 in Kraft treten und den österreichischen Steuerzahlern eine Entlastung bringen. Lohnabrechnungen für die ersten Monate dieses Jahres werden - nach Beschluss dieses Gesetzes - im Wege der Aufrollung an die günstigere Besteuerungssituation angepasst werden. Details zur Steuerrefom werden sich erwartungsgemäß bis zur letzten Minute der Gesetzgebung noch ändern können.
10.12.08 Das BMF hat im Rahmen des UStR-Wartungserlasses 2008 Rechnungen, die per Fax übersendet werden, bis Ende 2009 als vorsteuerabzugsberechtigende elektronische Rechnungen anerkannt. Es erfolgt eine Verlängerung dieses Status um ein Jahr.
Wie lange ist bei einem Kfz-Händler ein Vorführ-Kfz als solches zu sehen? - Antwort des BMF im Rahmen des sog USt-Protokolls 2008: Grundsätzlich müssen diese zum "alsbaldigen Verkauf" bestimmt sein. Gängige Modelle können bis zu einer Dauer von 12 Monaten noch als Vorführ-Kfz gesehen werden. Bei Kfz der Luxusklasse akzeptiert das BMF einen längeren Zeitraum von bis zu 2 Jahren, da diese generell schwerer verkäuflich sind.
27.10.08 Der Verfassungsgerichtshof (kurz: VfGH) hat im Erkenntnis B 349/08 vom 30.9.2008 den § 2 der Sachbezugsverordnung per Ende des Jahres aufgehoben, so dass die Bewertung einer Dienstwohnung mit Jahresanfang 2009 neu geregelt werden müssen. Die bisherige Regelung, wonach für die im Eigentum des Dienstgeber stehenden Dienstwohnungen sehr niedrige Quadratmeterpreise angesetzt werden, erschien dem Gerichtshof unrealistisch. Weiters hatte sich der VfGH in seiner Entscheidung G 19/08 vom 25.9.2008 mit der Steuerfreiheit von Trinkgeldern auseinander gesetzt und hat die bisherige Gesetzeslage als verfassungskonform erklärt.
15.07.08 In einer Aussendung von Anfang Juli rät die OÖ Gebietskrankenkasse Vereinen, dass bei einem Zeltfest mitarbeitende Vereinsmitglieder für die Dauer der Mithilfe für das Zeltfest anzumelden. Der Verein wird als Dienstgeber gesehen und hat laut GKK die Anmeldepflicht zu erfüllen. In diesem Schreiben wird auch angekündigt, dass bei Feststellen von Vergehen Strafen gegen den Verein verhängt werden! Bleibt für alle Vereine nur zu hoffen, dass es sich bei diesem Info-Schreiben um behördliche Gedanken handelt, die in der hochsommerlichen Hitze wieder von selbst verglühen. Wird die Mitarbeit von Vereinsmitgliedern als Dienstverhältnis angesehen, dann könnte durchaus bald die Zeltfestsaison zu Ende sein. Augenmaß seitens der Behörde ist hier gefragt!!
22.06.08 Für die bisher unangemeldete Betreuung des pflegebedürftigen Menschen im Privathaushalt können aufgrund eines Amnestiegesetzes weder Beitrags-forderungen für Betreuungstätigkeiten vor dem 1. Jänner 2008 erhoben noch Verwaltungsstrafen verhängt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Anmeldung der Betreungskraft/-kräfte bis spätestens 30. Juni 2008 erfolgt ist. Mit der Schaffung dieses Übergangszeitraums bis Ende Juni 2008 wurde somit ein verstärkter Anreiz zur Anmeldung der Betreuungskraft bei der gesetzlichen Sozialversicherung geschaffen.
02.06.08 Vergangene Woche hat der Ministerrat eine Erhöhung der Pendlerpauschalien sowie des Kilometergeldes (auf 0,42 €/km) beschlossen. Die Änderungen sollen mit 1. Juli 2008 in Kraft treten, müssen dazu aber noch im Parlament beschlossen werden.
05.05.08 Am 30. April hat das BMF einen Erlass zur steuerlichen Behandlung der Euro08-Tickets veröffentlicht. In diesem Erlass wird festgehalten, dass die Weitergabe von Tickets an Geschäftspartner grundsätzlich einen nicht abzugsfähigen Repräsentationsaufwand darstellt (kein Vorsteuerabzug). Etwas lockerer sieht es die Finanz für die sog "Hospitality Tickets". Diese umfassen neben der Eintrittsberechtigung zum Fußballspiel eine ausgezeichnete Verpflegung während des Spiels sowie weitere Leistungen (zB Sitzplatz der 1. Kategorie, 1 Parkplatz pro 4 Gäste, Erinnerungsgeschenk, offizielles Spielprogramm). Werden diese Hospitality Tickets von einem Unternehmer unentgeltlich an seine Geschäftspartner weitergegeben, liegen ertragsteuerlich zur Hälfte abzugsfähige Aufwendungen vor, da diese im Zusammenhang mit einem für Kunden besonders wichtigen Event stehen, dem zwar kein Event-Marketingkonzept zugrunde liegt, der aber dennoch als eine Art betrieblich veranlasster Event einzustufen ist. Dem Unternehmer steht für die erworbenen Hospitality Tickets der volle Vorsteuerabzug zu. Eine "Eigenverbrauchsbesteuerung" kommt nicht in Betracht.
25.04.08 Mit Wegfall der Schenkungssteuer soll eine neue Meldepflicht für Schenkungen eingeführt werden, damit der Fiskus über erfolgte Schenkungen informiert ist. Zur Meldepflicht soll es erst ab Überschreiten bestimmter Grenzwerte kommen. Diese Grenze beträgt unter nahen Angehörigen € 75.000,- (dabei sind alle Schenkungen der vergangenen 365 Tage zusammen zu zählen) bzw € 15.000,- unter Fremden (dabei sind alle Schenkungen der letzten fünf Jahre zu betrachten). Diese Grenzen gelten immer als personenbezogene Grenze, das heißt zB isolierte Betrachtung von Person 1 zum Beschenkten und von Person 2 zum Beschenkten). Meldungen an das Finanzamt werden innerhalb von drei Monaten ab der meldepflichtigen Schenkung durchzuführen sein. Schenkungen betreffend Grundstücke sind generell von der Meldepflicht ausgenommen und auch nicht in die Grenzwerte mit einzubeziehen. Wer diese Meldepflicht verletzt wird zum Finanzstraftäter, es sind saftige Geldstrafen vorgesehen.
21.03.08 Es ist zweifellos eine Überraschung, dass der Fiskus auf die Einhebung der Schenkungssteuer für Schenkungen ab 1.8.2008 verzichten wird. Somit fällt für Vorgänge (Erbschaften und Schenkungen) ab 1.8. keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer mehr an. Bis zu diesem Datum bleiben diese Zuwendungen allerdings noch steuerpflichtig. Für Grundstückszuwendungen bleibt ab August nur mehr die Grunderwerbsteuer aufrecht (3,5% bzw unter nahen Verwandten 2%).
25.02.08 Am 20. Feber hat das Ministerium eine neuerliche Info den den KZ 027 und 028 veröffentlicht. Darin wird verlautbart, dass unter KZ 027 "Vorsteuern für KFZ" die Vorsteuern aus Anschaffung bzw Herstellung sowie aus den laufenden Kfz-Aufwendungen anzugeben sind. Betroffen sind lediglich Kfz des Anlagevermögens. Neben PKW und LKW sind auch Wohnmobile, Anhänger und Sattel-Kfz betroffen. Von der KZ nicht umfasst sind zB Gabelstapler, Radlader, Bagger, Baumaschinen, Transportbetonmischer und Traktoren. Im Rahmen der KZ 028 "Vorsteuer für Gebäude" sind die Vorsteuern aus aktivierungspflichtigen Aufwendungen einzutragen (Anlagevermögen). Hingegen sind Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen sowie aus ertragsteuerlich bloß verteilungspflichtigen Aufwendungen nicht einzutragen. Das BMF führt diese neue Info-Pflicht selbst ad absurdum, weil eine vorgenommene Zuordnung in den laufenden UVA später in der Jahressteuererklärung korrigiert werden können ohne dass es eine Berichtigung der laufenden UVA bedarf. Fraglich bleibt der Sinn der neuen Ausweisvorschriften! Aus dem Ministerium hört man zwar, dass man für die Unternehmern zusätzliche administrative Verpflichtungen vermeiden möchte, das Gegenteil wird aber tatsächlich gefordert.
Der ESt-Richtlinien-Wartungserlass ist nunmehr auch veröffentlicht worden. Obwohl dieser Erlass vom 5.12.2007 datiert ist, wurde er erst Mitte Jänner 2008 veröffentlicht. Die USt- und der LSt-Rl-Wartungserlässe wurden bereits vor dem Jahreswechsel herausgegeben. Alle Wartungserlässe beinhalten den Einbau der letzten Gesetzesänderungen sowie einiger höchstgerichtlicher Judikate in die Richtlinienaussagen. Die ESt-Rl-Wartung beschäftigt sich zB in mehreren Punkten mit den betriebsnotwendigen Einlagen iSd § 11a EStG und auch bereits mit der Pflegebetreuung.
Gemäß LStR 2002 Rz 78 besteht Steuerfreiheit nur insoweit, als sowohl die Vorteile für die Teilnahme als auch die hierbei empfangenen Sachzuwendungen angemessen sind. Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Betriebsausflug) ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 € jährlich (pro Kopf) steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich 186 € jährlich (pro Mitarbeiter) steuerfrei bleiben. Ist der zusätzliche Betrag von 186 € ein Freibetrag oder eine Freigrenze? Der Betrag von 186 Euro ist ein Freibetrag, bis zu dem alle in einem Kalenderjahr bei Betriebsveranstaltungen übergebenen üblichen Sachzuwendungen steuerfrei sind. Entgegen der Aussage aus dem Ministerium vor rund einem Jahr sind nunmehr zB auch Autobahnvignetten als Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter steuerfrei, weil im Frühjahr 2007 das EStG entsprechend geändert wurde.
Per Stichtag 15. November müssen alle Dienstgeber die persönlichen Gegebenheiten ihrer Mitarbeiter hinsichtlich der Einhebung der e-card-Servicegebühr für das kommende Jahr 2007 untersuchen. Die Gebühr in Höhe von 10,- muss dann im Rahmen der Lohnverrechnung eingehoben werden und an die Krankenkasse weiter geleitet werden.
Jedes Jahr mit Anfang Oktober beginnt der Lauf der Zinsen für Steuernachzahlungen aus dem Vorjahr betreffend Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Der Zinssatz beträgt derzeit 5,19 % pa. Durch das Leisten einer freiwilligen Vorauszahlung auf die zu erwartende Steuernachzahlung kann die Zinsbelastung vermieden bzw vermindert werden.
Das BMF hat zum Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG 1988) im letzten Absatz der Rz 3701 der EStR die Ansicht vertreten, dass Steuerpflichtige, die betriebliche Einkünfte erzielen, ohne einen Betrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu haben, keinen Freibetrag für investierte Gewinne in Anspruch nehmen können (dies trifft zB zu auf Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände, Gesellschafter-Geschäftsführer iSd § 22 Z 2 EStG, Ärzte hinsichtlich der Sonderklassegebühren).
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Klaus Hilber ist Herausgeber der Klientenzeitschrift SteuerBlatt, welches im Verlag Österreich erscheint. Nähere Informationen und Bestellungen unter steuerblatt.at |
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