laufende Buchführung (Buchhaltung)
Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
Vertretung gegenüber den Behörden
Tipps für Neu- und Jungunternehmer
Betriebswirtschaftliche Beratung
Gerade kleinere Betriebe und Freiberufler sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eine "doppelte Buchführung" einzurichten. Diese Gruppe der Selbständigen sollte aber nicht dem Irrtum unterliegen, dass eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung allzu einfach ist. Nehmen Sie sich Zeit für die wesentlichen Dinge - wir erledigen diese Form des Jahresabschlusses gerne für Sie und befreien Sie von unnötigem Kopfzerbrechen.