KHWT (Klaus Hilber)

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Sonstige steuerliche Probleme

Für die Betriebe ab einer bestimmten Größe besteht von Gesetzes wegen die Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses in Form einer Bilanz samt Gewinn- und Verlustrechnung. Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) grundsätzlich auch einen Anhang und zusätzlich noch einen Lagebericht erstellen, um den handelsrechtlichen Erfordernissen zu entsprechen.
Wir berücksichtigen bei der Bilanzierung selbstverständlich alle steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften, um allen gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Unabhängig von der Rechtsform erstellen wir für Sie einen Jahresabschluss, der den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung entspricht. Darüber hinaus erstellen wir für Sie auch die allenfalls notwendigen Unterlagen zur Einreichung beim Firmenbuchgericht.